Der Beitrag wird grundsätzlich bargeldlos im Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben. Die Einzugsermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Dafür gelten die banküblichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen kann auf Antrag einer Überweisung oder Bareinzahlung auf ein Konto des Vereins zugestimmt werden.
Der Jahresbeitrag wird jeweils zum 01. April eingezogen. Bei neu eingetreten Mitgliedern nach dem 1. April wird nach dem Eintritt der Beitrag für die Jahresrestlaufzeit eingezogen.
Die Höhe des Beitrages wird in der Jahreshauptversammlung geschlossen.
Anschriftsänderungen und Änderungen von Kontaktdaten sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
Gebühren für die Nichteinlösung von Beitragslastschriften werden einem Mitglied dann in Rechnung gestellt, wenn die Gründe der Lastschriftrückgabe in der Verantwortung des Mitglieds liegen (z.B. Rückgabe mangels Deckung, Rückgabe wegen nicht mitgeteilten Änderungen der Bankverbindung).
Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich (auch per E-Mail) gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Kündigungsfrist wird in der Vereinssatzung beschrieben.
Die Rechte, die sich aus einer Mitgliedschaft ergeben, erlöschen mit dem Austritt. Bestehen über diesen Zeitpunkt hinaus noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein, so bleiben diese bestehen.
Ist ein Vereinsmitglied sowohl in der Fußballsparte als auch in der Darts-Sparte, zahlt dieser den Aktivenbeitrag für die Fußballsparte.